
Mütterpflege
Wertfreie Unterstützung auf Augenhöhe
Als ausgebildete Mütterpflegerin möchte ich dich in der Zeit, in der du dich befindest, sei es während der Schwangerschaft, nach der Geburt oder während einer Rekonvaleszenz, so gut wie möglich unterstützen und entlasten.
Die Unterstützung der Mutter ist so individuell wie die Mutter selbst. Ich habe Zeit, um auf deine individuellen Bedürfnisse einzugehen. Ich freue mich Dich zu unterstützen.
Als Mütterpflegerin führe ich keine medizinischen Tätigkeiten durch und ich erstelle auch keine Diagnosen. Ich kann eine Versorgung durch eine Hebamme nicht ersetzen aber sinnvoll ergänzen und unterstützen.
Meine Angebote als Mütterpflegerin
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Zeit für Gespräche und ein offenes Ohr für deine Geburtsgeschichte, deine Gedanken, deine Freuden und Sorgen
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Unterstützung bei der Organisation deines Familienlebens
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Einkaufen gehen und gesunde Mahlzeiten zubereiten für dich und deine Familie
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Begleitung zu Terminen
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Aufräumen bzw. ich helfe dir mit offenen Augen im Haushalt (keine Grundreinigung)
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Ggf. Betreuung von Geschwisterkindern
Welche Frauen können Unterstützung durch die Krankenkassen bekommen?
Die Grunde für eine Verordnung werden durch eine Hilfsbedürftigkeit der Frau definiert, die es ihr nicht erlaubt, den Haushalt weiter führen zu können. Ein über das normal zu erwartende Maß einer Schwangerschaft, Wochenbett hinausgehender Zustand oder eine Erkrankung und Rekonvaleszenz.
Frauen brauchen ein ärztliches Attest für eine Haushaltshilfe mit 3 Diagnosen davon 1 Akute Belastung und 2 weitere Belastungen.
Mögliche medizinische Indikationen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind:
...in der Schwangerschaft (§24 SGB V):
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vorzeitige Wehen
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Blutungen
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Hyperemesis
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hypertensive Krisen (die nicht stationär aufgenommen werden müssen)
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Symphysenlockerung
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Erschöpfung
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psychische Belastung
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Mehrlingsschwangerschaften
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Risikoschwangerschaften
...nach der Geburt (§24 SGB V):
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Wundheilungsstörungen – an Vulva, Damm, After, Narbe, oder Bauchwunde
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Beckenboden-schwäche – Verletzungen, Schmerzen, Inkontinenz, oder Organsenkung
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Schmerzen
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Bettlägerigkeit
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postpartales Erschöpfungssyndrom – Anämie, Blutverlust, oder Überlastung Schwächegefühl
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Immobilität
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akute Belastungsreaktion
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Anpassungsstörungen / psychische Belastung – PTBS, Depression, Psychose oder Angststörung
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erhöhter Blutverlust
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Stillprobleme beim Stillstart ( verzögerte Milchbildung, Gedeihstörung, ausgeprägte IBDS)
...während einer Krankheit oder Rekonvaleszenz (§38 SGB V):
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Zustand nach Sectio oder Operation
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Becken- und Beckenbodenschädigung - Verletzungen, Schmerzen, Inkontinenz, Organsenkung
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wiederkehrender Milchstau, Mastitis, Abszess
Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Mütterpflegerin
Die Mütterpflege und die Haushaltshilfe werden über die gleiche gesetzliche Grundlage abgerechnet. Eine Haushaltshilfe entlastet ausschließlich im Haushalt und bei der Grundreinigung.
Als Mütterpflegerin entlaste ich auch im Haushalt und biete darüber hinaus eine kontinuierliche emotional Unterstützung der Frau und ihrer Familie. Durch eine umfangreiche Weiterbildung zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett verfüge ich über spezielle Kenntnisse, um Müttern in dieser Zeit optimal nach den individuellen Bedürfnissen zu unterstützen.
Wege der Verordnung
Nach §24 SGB V steht jeder Mutter nach der Geburt 6 Tage lang (max. 8 Stunden täglich) eine Mütterpflegerin/Haushaltshilfe zu. Bis zum 6. Tag nach der Geburt, kann diese Bescheinigung auch von einer Hebamme ausgestellt werden. Über diese 6 Tage hinaus gibt es die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die Krankenkasse für folgende Frauen:
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In der Schwanderschaft, nach der Geburt oder wärend einer Krankheit oder Rekonvaleszez mit ein ärztliches Attest für eine Haushaltshilfe
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Mütterpflegerin als "Haushaltshilfe". Die gesetzliche Grundlage bilden dabei folgende Paragraphen:
§24 SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung) – ohne Zuzahlung
Notwendig sind eine ärztliche Verschreibung (Gynäkolog:in oder Hausarzt/-ärztin oder Psychiater:in) und keine im Haushalt lebende Person kann die anfallenden Aufgaben übernehmen
§38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) – mit Zuzahlung in Höhe von 5-10 EUR / Tag
Notwendig sind auch hier eine ärztliche Verschreibung und keine im Haushalt lebende Person, die helfen kann sowie ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 Jahren (dies kann das Neugeborene sein)
Die Dauer und die tägliche Einsatzzeit werden von den Krankenkassen individuell anhand der Bedarfssituation bemessen. Privatversicherte Frauen erfragen die Möglichkeit nach einer Mütterpflege am besten direkt bei der Krankenkasse.
Ich bin Mitgleid Der
MDEV - Mütterpflege Deutschland e.V.
Ein Berufsverband für zertifizierten Mütterpflegerinnen in Deutschland.
GfG - Gesellschaft für Geburtsvorbereitung
Familienbildung und Frauengesundheit
Bundesverband e.V.

Ich koche gerne für andere...




